Tierarztpraxis Bethenkath

Licht in die Sache bringen- Der Laser

 

Seit Januar 2011 haben wir die Möglichkeit in unterschiedlichen Krankheitsbereichen die Lasertherapie anzuwenden.

Der von uns eingesetzte Low-Level-Laser arbeitet mit niedriger Energie und wird -im Gegensatz zu den medizinischen Power Lasern in der Chirurgie- nur zu Heilzwecken eingesetzt. Seine Einsatzgebiete sind Förderung der Wundheilung, Gewebsregeneration, Entzündungshemmung und Schmerzlinderung.

Sehr gute Erfahrungen haben wir schon gemacht bei unseren alten Hunden mit Arthrosen im Bereich der Wirbelsäule, Hüften und Knie. Die Behandlung ist absolut schmerzfrei und schon nach wenigen Anwendungen verändert sich -auch für den Besitzer- deutlich sichtbar das Erscheinungsbild des Tieres. Vermehrte Aufmerksamkeit, wiederkehrende Bewegungs- und Spielfreude lassen klar eine verbesserte Lebensqualität erkennen.

Auf den Zahn gefühlt

Eine regelmäßige Zahn- und Zahnfleischkontrolle bei ihrem Hund oder ihrer Katze ist wärmstens zu empfehlen.

Zahnbeläge gehen oft in Zahnstein über gefolgt von Zahnfleisch-entzündungen. Aufgrund der bakteriellen Besiedelung der Maulschleim- haut führt dies nicht selten zur Zerstörung der Zahnwurzel. Diese Entzündungen können zu Entzündungen am Herzen führen. Die Folge davon ist dann eine Herzschwäche (Insuffizienz), welche die Lebensqualität unserer Tiere erheblich mindert. Spaziergänge machen keinen Spaß mehr, die Belastungsfähigkeit nimmt ab. Oft ist dann eine lebenslange Medikamentengabe notwendig. Soweit muß es aber nicht kommen.

Unangenehmer Mundgeruch oder wählerisches Freßverhalten können schon wertvolle Hinweise sein.

Im Rahmen der jährlichen Impfungen wird diese Untersuchung routinemäßig von uns durchgeführt.

Für eine individuelle Mundhygiene ihres Tieres stehen wir ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Auch Kaninchen, Meerschweinchen & Co. leiden gelegentlich unter Zahnproblemen. Werden nur noch bestimmte Futtersorten angenommen oder die Nahrung gänzlich verweigert, ist das bei diesen Tieren sehr ernst zu nehmen. Länger als 24 Stunden sollten sie niemals hungern.

Neues über Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen

Laut einer neuen Verordnung 438/210/EU (seit 18.Juni 2010 in Kraft) wird eine Tollwut-Impfung im Heimtierausweis (blau) nur dann als gültig anerkannt, wenn der Mikrochip vor oder gleichzeitig mit der Impfung gesetzt wird.

Einen Heimtierausweis erhält nur ein dauerhaft gekennzeichnet Tier.

Als dauerhafte Kennzeichnung gilt bis zum 2. Juli 2011 auch noch eine Tätowierung. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch tätowierte Tiere mit einem Mikrochip versehen sein.

Heimtiere, die nicht ins Ausland reisen, bekommen den gelben Impfausweis wie gewohnt.

Die Sonderbestimmungen für die Einreise nach Irland, Malta, Schweden, Finnland und Großbritannien gelten noch bis 31. Dezember 2011.

Norwegen gehört nicht zur EU. Die Sonderbestimmungen bleiben hier bestehen.